in den vergangenen Tagen wurden durch die HVS-Geschäftsstelle die Abrechnungen zum Schiedsrichterkostenausgleich (SRKA) und zur Schiedsrichterbeobachtung (SRBeoB) für die Saison 2019/20 auf Verbandsebene an die Vereine versendet. Beide sind hier (SRKA) bzw. hier (SRBeoB) noch einmal als Gesamtübersicht einsehbar.
Die Nachforderungen aus dem SRKA und der SRBeoB sind bitte bis zum 10.07.2020 auf das im Schreiben angegebene HVS-Konto zu überweisen. Bestehende Guthaben aus dem SRKA wurden mit den ebenfalls Anfang der Woche versendeten Abrechnungen zum Mitgliedsbeitrag 2020 verrechnet und mindern diese Zahlung.
Die sich aus der Abrechnung zur SR-Beobachtung ergebenden Guthaben werden durch die HVS-Geschäftsstelle bis zum 10.07. auf das jeweils in Nu_ hinterlegte Vereinskonto überwiesen. In diesem Fällen ist das Konto auf der Abrechunge hinterlegt. Fehlt es dort, ist dieser Eintrag und die Meldung an die HVS-Geschäftstelle zur Möglichkeit der Überweisung bitte nachzuholen.