REMINDER: Abgabe von Vereinsbeobachtung / Saison 24/25 - Oberliga / Verbandsliga / A-Jugend

Liebe Vereine,

 

Bei den ersten beiden Spieltagen wurde festgestellt, dass nicht alle Vereine die neuen Regularien

bezüglich der Abgabe der Vereinsbeobachtung beachten.

 

Hier noch einmal die wichtigsten Fakten der Vereinsbeobachtung (SRO §42):

 

(1) Vereinsbeobachtungen sind ausschließlich von einem der der am Spiel beteiligten Mannschaftsoffiziellen des jeweiligen Spieles durchzuführen.

(2) Schiedsrichter der HVS-Kader und HVS-Funktionäre, dürfen keine Vereinsbeobachtungen für Spiele auf HVS-Ebene durchführen.

(3) Ansprechpartner für die Vereinsbeobachtung ist der jeweilige Vereinsschiedsrichterobmann.

(4) Disqualifizierte oder gesperrte Mannschaftsoffiziellen, dürfen keine Vereinsbeobachtungen für Spiele auf HVS-Bereich durchführen.

(5) Vereinsbeobachtungen, welche die Gesamtpunktzahl unter 60 Punkten unterschreiten, sind in den Textfeldern zu begründen.

      Fehlt die Begründung gilt die Vereinsbeobachtung als nicht abgegeben und wird entsprechend RO HVS geahndet.

(6) Vereinsbeobachtungen, mit über 85 Punkten im Durchschnitt, beider bewertenden  Vereine,werden nicht gewertet.

(7) Vereinsbeobachtungen unter 45 Punkten im Durchschnitt, beider bewertenden Vereine, werden nicht gewertet.

(8) Vereinsbeobachtungen, beider bewertenden Vereine, die in der Differenz um mehr als 20 Punkten abweichen, werden nicht gewertet.

(9) Alles weitere regeln die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Ebenen.

 

Viele Grüße,

 

Eure Schiedsrichterkommission HVS 

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