Hinweise zu Lizenzverlängerungen

Hallo Trainerinnen und Trainer,

 

aus den Erfahrungen der letzten Wochen halte ich es für außerordentlich wichtig, nochmals auf die Regularien zur Verlängerung von Trainerlizenzen (siehe „News“ vom 01.01.2019) zu erinnern:

 

Die Nutzung der Module unseres gemeinsamen Verwaltungsprogrammes Nu_ mit der Verknüpfung mit der DOSB-Lizenzdatenbank ist erfolgreich abgeschlossen. Damit können auch die Trainerlizenzen über den persönlichen Nu-Zugang abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Eine Verlängerung in den sogenannten „Klapplizenzen“ wird daher nicht mehr vorgenommen!

 

Für den Verein sind über seinen Nu_ Zugang alle Lizenzen im Bereich „Mitglieder“ übersichtlich mit den Gültigkeitsdaten abrufbar, für die der Lizenzinhaber als Mitglied hinterlegt ist. Der Lizenzausdruck ist aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nur durch den Lizenzinhaber selbst innerhalb seines persönlichen Bereiches in Nu_ im Bereich „Download“ möglich.

 

Laut Rahmenrichtlinien des DOSB muss für einen erfolgreichen Ausdruck im persönlichen Bereich die Adresse hinterlegt sein, da diese auf der Lizenz neben der HVS-Lizenz-Nummer und der neu über die DOSB-Schnittstelle erzeugten DPSB-Lizenznummer mit ausgedruckt wird. Fehlt die Anschrift, ist ein Ausdruck nicht möglich und es kommt beim Laden der aktuellen Lizenz zur Fehlermeldung „DOSB-Anfrage fehlgeschlagen, Wert fehlt: „Ort“. Die Vereinsadministratoren und jeder Lizenzinhaber selbst sind deshalb angehalten, die Vollständigkeit der Angaben zu prüfen.

 

Zu beachten ist weiterhin, dass jeder Trainer den sogenannten Ehrenkodex zu unterschreiben hat. Das Original ist beim Abteilungsleiter zu hinterlegen. Zur Registrierung im Lizenzmanagementsystem ist eine Kopie dem Lehrwart vorzulegen. Perspektivisch erhalten Trainer ohne Ehrenkodex, im System keine Verlängerung.

 

Künftig gibt es für die Lizenzverlängerung vier Stichtage (bisher immer nur der 31.12.). Die neuen Stichtage sind der letzte Tag im Quartal. Entscheidend ist dabei, wann die Unterlagen für eine Lizenzverlängerung beim Lehrwart eingereicht werden. Wer z.B. eine Lizenz mit Ablaufdatum 31.12.2020 besitzt, Fortbildungen im April 2020 besucht und unmittelbar seine Unterlagen zur Verlängerung im Mai einreicht, erhält keine Verlängerung mehr bis 31.12.2024 sondern nur bis 30.06.2024. Daher empfiehlt es sich, die Unterlagen immer erst im letzten Quartal der Gültigkeit einzureichen.

 

Zusammenfassung:

1. Jeder Trainer benötigt einen Nu_Zugang mit vollständig eingetragenen,  persönlichen Daten.

2. Zur Lizenzverlängerung sind die letzte Lizenz und der Ehrenkodex in Kopie vorzulegen.

3. Wird der Gesamtumfang der für die Lizenzverlängerung notwendigen 15 Unterrichtseinheiten ausschließlich durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bei anderen Anbietern (LSB, DHB oder vom Lehrwart genehmigten Sonderfortbildungen) nachgewiesen, ist ein Beleg für die entrichtete Verlängerungsgebühr in Höhe von 5,00 € beizufügen.

4. Teilnehmer an vom Handball-Verband Sachsen ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen, aber ohne HVS-Lizenz, sondern mit Lizenz des DOSB oder anderer Handball-Landesverbände erhalten ein Teilnehmerzertifikat und reichen ihre Unterlagen bei ihrer lizenzausstellenden Institution zur Verlängerung ein.

5. Für Teilnehmer an vom Handball-Verband Sachsen ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen, die anteilig Fortbildungsveranstaltungen bei anderen Anbietern (LSB, DHB oder vom Lehrwart genehmigten Sonderfortbildungen) nachweisen können, gilt folgende Regelung: Zusätzlich zu den unter .2 genannten Dokumenten ist das Teilnahmezertifikat beizufügen.

 

Dieter Adam

(Lehrwart Handball-Verband Sachsen)

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