Der FDDH stellt rund 30.000 Euro zur Verfügung, um verschiedene Projekte rund um den Handball zu fördern. Bis zum 15.12. können sich Vereine beim FDDH auf die Fördermittel bewerben. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr besonders der weibliche Handball und Inklusions- und Integrationsprojekte.
Die Ausschreibung im Wortlaut:
"Liebe Handballfreunde,
auch im Jahr 2022 wird der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. wieder rund 30.000 Euro für die Förderung von Projekten der Handballjugend und des Schiedsrichternachwuchses bereitstellen. Seit Gründung des FDDH vor über 30 Jahren konnten so mehr als eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet werden. Grundsätzlich antragsberechtigt sind der DHB, insbesondere die DHB-Jugend, die Landesverbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen und mit Ihrem Mitgliedsbeitrag im FDDH engagieren.
Aufgrund der guten Erfahrungen in diesem Jahr sprechen wir auch 2022 wieder besonders Handballvereine an, die ihre Projekte mit Hilfe des FDDH leichter realisieren können. Die Corona-Pandemie hat vielfach verhindert, dass Kindern und Jugendlichen ein umfangreiches Angebot mit Handballaktivitäten gemacht werden konnten. Hier setzt der FDDH an und fördert innovative Projekte vor allem im Rahmen der nachstehenden Förderschwerpunkte.
Bitte informieren Sie alle Vereine in ihrem Verbandsgebiet über die Fördermöglichkeiten des FDDH. Machen Sie Werbung für den FDDH auf Ihren Internetseiten. Ihre Vereine werden sich freuen, wenn sie von der Unterstützung durch den Freundeskreis profitieren. Ziel ist auch weiterhin, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Eine Voraussetzung für die Unterstützung besteht darin, dass alle geförderten Projekte auf den Vereinshomepages und anderen geeigneten Medien (z.B. auf facebook) öffentlich gemacht werden und der FDDH als Unterstützer genannt wird.
Ein Beitrag sowie Bilder werden dem FDDH für die eigenen Medien zur Verfügung gestellt. Förderanträge sind bis zum 15. Dezember 2021 ausschließlich per E-Mail (formlos) an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: kay.bruegmann@web.de). Nach diesem Datum eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Die Förderschwerpunkte des FDDH umfassen auch im kommenden Jahr zwei große und wichtige Themenkomplexe: "Begeisterung wecken für den weiblichen Handballsport" und "Inklusiver und integrativer Handballsport". Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden (z.B. Kinder- und Jugend Beach-Handball), sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist, und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn Sie interessante Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Personalkosten von Trainern, Freiwilligendienstlern etc. nicht förderfähig sind. Die Förderung von Trikots ist in der Regel verbunden mit der Maßgabe, das FDDH-Logo zu verwenden, um gleichzeitig auf die Förderung aufmerksam zu machen.
Folgende Angaben sind für eine Projektbewilligung erforderlich:
- Projekttitel und kurze Projektbeschreibung
- Gesamtkostenschätzung mit Einzelpositionen
- Positionen, die vom FDDH gefördert werden sollen
- Angaben zum Projektstart und Projektende
- Medien/Kanäle, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden
- Projektverantwortliche(r) mit Mobiltel.-Nr. und E-Mailadresse
Für jedes Projekt muss ein Eigenbeitrag von mindestens 50% nachgewiesen werden. Auf die Förderung durch den FDDH ist in geeigneter Form hinzuweisen. Über die bis zum 15. Dezember 2021 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand im Anfang 2022 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Wenn Sie ein Projekt planen, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, sprechen Sie uns unbedingt vorab an!"
Quelle: www.handball-world.news