FDDH-Ausschreibung für 2019

Liebe Handballfreunde,

 

auch im Jahr 2020 wird der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. (FDDH) dem DHB, den in ihm organisierten Verbänden, vor allem auch Handballvereinen und gemeinnützigen Initiativen wieder rund 30.000 Euro für die Förderung von Projekten der Handballjugend und des Schiedsrichternachwuchses bereitstellen. Seit Gründung des FDDH vor mehr als 27 Jahren konnten so rund eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet werden.

 

Der FDDH führt seine 2017 begonnene Förderstrategie fort. Ziel ist auch weiterhin, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Alle geförderten Projekte sollen daher öffentlich gemacht werden. Die Förderschwerpunkte werden vom Vorstand des FDDH festgelegt und mit diesem Schreiben sowie auf der Homepage des FDDH www.fddh.de bekannt gemacht. Die Inhalte der Projekte, die sich an den Förderschwerpunkten orientieren müssen, bleiben frei gestaltbar. Für jedes Projekt muss ein Eigenbeitrag von min-destens 50% nachgewiesen werden. Auf die Förderung durch den FDDH ist in geeigneter Form hinzuweisen.

 

Förderanträge sind bis zum 15. Dezember 2019 ausschließlich per E-Mail (formlos) an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: kay.bruegmann@web.de).
Verspätet eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Antragsberechtigt sind der DHB, insbesondere die DHB-Jugend, die Landesverbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen. Die Landesverbände werden gebeten, diese Informationen in geeigneter Form an ihre Vereine weiterzuleiten.
Die Förderschwerpunkte des FDDH im kommenden Jahr umfassen zwei große und wichtige Themenkomplexe: „Interesse für Handball wecken: Verein-Schule-Kinder“ (Projekte im Kinder- und Schulhandball, Ganztagsangebote von Handballvereinen, Gewinnung von Schiedsrichternachwuchs u.v.a.m.) und „Inklusiver und integrativer Handballsport“. Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden, sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist, und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn Sie interessante Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Personalkosten von Trainern, Freiwilligendienstlern etc. nicht förderfähig sind und T-Shirts für Maßnahmen nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen durch den FDDH finanziert werden.

 

Folgende Angaben sind für eine Projektbewilligung erforderlich:
 Projekttitel und kurze Projektbeschreibung
 Gesamtkostenschätzung mit Einzelpositionen
 Positionen, die vom FDDH gefördert werden sollen (max. 50% der Gesamtkosten)
 Angaben zum Projektstart und Projektende
 Medien/Kanäle, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden
 Projektverantwortliche(r) mit Mobiltel.-Nr. und E-Mailadresse

 

Über die bis zum 15. Dezember 2019 eingegangenen Anträge werden wir auf einer Vorstands-sitzung Anfang Januar 2020 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis unserer Beratungen informieren.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Projektvorschläge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Kay Brügmann

Johannes Weber

Elke Meier

Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V.

 

Quelle: Pressemeldung des FDDH vom 18.10.2019

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