Corona-Soforthilfe für LSB-Mitgliedsvereine

Die vielfältigen Intitativen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie für den organisierten Sport in Sachsen waren erfolgreich. Die sächsische Landesregierung hat finanzielle Unterstützung für von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereine beschlossen. Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.Dazu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die Sie auf unserer Webseite des LSB Sachsen nachlesen können.

 

Die Soforthilfe-Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Für die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können unsere Mitgliedsvereine direkt über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen, die Sie zum Ausfüllen benötigen, finden Sie hier.

 

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